Gültige Nachweise sind wie bisher ausschließlich:
Impfnachweis (vollständig geimpft >14 Tage),
AG-Schnelltestnachweis (nicht älter als 24 Stunden),
Genesenennachweis (nicht älter als 3 Monate)
oder genesen + 1x geimpft
Für die Teilnehmer*innen der ambulanten Rehabilitationen ohne Nachweis haben wir täglich Testgruppen eingerichtet.