Ambulante Reha bei Long COVID

Long COVID Infoveranstaltung

Am 27. April um 18:30 Uhr veranstaltet die AOK in der Stadthalle Heinsberg einen Infoabend zum Thema Long COVID und Post-COVID für Betroffene und Angehörige. Auch wir werden dort mit unserem Team vor Ort sein und all Ihre Fragen beantworten. Unsere Chefärztin wird Ihnen in einem Vortrag interessante medizinische Fakten sowie die Möglichkeiten einer ambulanten Rehabilitation vorstellen.

Mehr Infos zur Veranstaltung

Melden Sie sich jetzt an unter Tel.: 0241 464 – 30208

Worum geht es?

Bei einer Coronainfektion sind die Verläufe sehr unterschiedlich, manche Menschen haben Glück und die Erkrankung heilt vollständig folgenlos aus, wobei man sagt, dass die akute Infektion bis zu 4 Wochen im Durchschnitt dauert. Sollten sich danach neue oder bestehende Krankheitszeichen länger als 4 Wochen zeigen, spricht man von Long COVID, bestehen die Symptome länger als 3 Monate und sind trotz umfangreicher (fach)-ärztlicher Abklärung nicht erklärbar, spricht man von Post-Covid.

Typische Symptome sind neben Erschöpfung (Fatigue) vor allem Luftnot, Husten und Druckgefühl unter dem Brustbein. Der anfangs charakteristische Geruchs- und Geschmacksverlust bildet sich bei dem Großteil der Menschen wieder zurück, kann jedoch in 5 – 20 % der Fälle bleiben. Häufig treten nicht erklärliches Herzrasen (Erhöhung der Herzfrequenz) auf, auch Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen sowie Schmerzsyndrome, Niedergeschlagenheit oder Angst sind typische Krankheitszeichen.

Warum
ambulante Rehabilitation?

In diesen Fällen hat die Rehabilitation einen hohen zentralen Stellenwert. Um eine Chronifizierung der Beschwerden zu vermeiden hat sich eine 3-wöchige Rehabilitation bewährt und die körperliche Leistungsfähigkeit konnte hierdurch erheblich verbessert werden.

Es handelt sich bei den Langzeitfolgen um ein komplexes Krankheitsbild, welches eine interdisziplinäre Herangehensweise in der Rehabilitation möglich macht. Abhängig von der Symptomatik und von den individuellen Rehabilitationszielen variieren die therapeutischen Inhalte.

Eine multiprofessionelle Rehabilitation, die ganz Ihren Bedürfnissen entspricht, stärkt Ihr körperliches Befinden und den Umgang mit der eigenen Erkrankung, hilft Ihnen bei der Bewältigung des Alltagsgeschehens, fördert die Fähigkeit zur Teilhabe am sozialen Leben und trägt maßgeblich zur Verbesserung Ihrer Lebensqualität und Ihrer Beschwerden bei.

Ziele der
Behandlung

In unserem Behandlungskonzept orientieren wir uns an einem ganzheitlichen Gesundheitsverständnis.

Die pneumologische Abteilung arbeitet eng mit der psychosomatischen und orthopädischen Abteilung zusammen, sodass ein interdisziplinäres Behandlungskonzept zu einer Verbesserung der Lebensqualität führt. Es hat sich gezeigt, dass die Patienten in der Regel ihre körperliche Leistungsfähigkeit, ihre Lebensqualität und ihr subjektives Wohlbefinden verbessern.

Konkrete Behandlungsziele:

  • Steigerung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit
  • Abnahme der Atemnot
  • Abnahme von krankheitsbegleitender Angst und Depression
  • Verminderung der krankheitsbedingten Gesundheitseinschränkungen
  • Steigerung der Lebensqualität
  • Verhinderung von Hilfe- oder Pflegebedürftigkeit
  • Wiedereingliederung ins Erwerbsleben

Wann ist eine
Long COVID Reha sinnvoll?

Immer mehr Menschen leiden unter Long COVID, den Spätfolgen einer COVID-19-Erkrankung Prof. Dr. med. Volker Köllner, Ärztlicher Direktor und Chefarzt der Abteilung Psychosomatik aus dem Reha-Zentrum Seehof in Teltow, wann eine Post-COVID-Reha sinnvoll ist, welche Möglichkeiten sie für Betroffene bietet und welche Herausforderungen dies für Reha-Kliniken mit sich bringt.

Häufig gestellte Fragen unserer Patienten.

Sie haben noch Fragen? Wir haben Antworten.
Hier können Sie die häufig gestellten Fragen und unsere Antworten darauf nachlesen. Vielleicht haben wir Ihre Frage schon beantwortet.

Impressionen aus
unserem Haus

Wie können wir Ihnen helfen?

z. B. für eine Physiotherapie oder Ergotherapie

z.B. eine Ambulante Reha oder RV Fit (das Präventions-Programm der DRV)

Für allgemeine Fragen z.B. zu Reha-Maßnahmen oder Abrechnungen 

Hilfe und Kontakt

Sie haben Fragen, benötigen Hilfe oder möchten uns gern direkt kontaktieren? Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail:

Kontakt

+49 2451 94202 10

Öffnungszeiten Anmeldung

Montag bis Freitag
07:00 – 16:30 Uhr

Öffnungszeiten Trainingsraum

Montag bis Donnerstag
07:30 – 19:50 Uhr

Freitag
07:30 – 16:30 Uhr

Samstag
09:00 – 12:10 Uhr

Rezept-Anmeldung

Schritt 1 von 5

Lieber Patient,
bitte laden Sie an dieser Stelle Ihre Heilmittelverordnung (Rezept) als Bild oder Datei hoch. In den darauf folgenden Schritten werden Sie durch die Terminbuchung geführt.
Sie können maximal zwei Bilder oder Dateien hochladen. Zugelassen sind Bilddateien wie JPG, PNG, PDF-Dateien bis 10 MB.

Schritt 2 von 5

In welchen Zeitfenstern ist ein Termin möglich?
Gerne können Sie mehrere Tage und Uhrzeiten auswählen.

Schritt 3 von 5

Schritt 4 von 5

Ihre Daten


Anschrift

Schritt 5 von 5

Behandlungsvereinbarung für Leistungen der Ambulante Reha am Krankenhaus GmbH (Teil der rehaneo-Gruppe)

Wichtige Hinweise für den Patienten:
1. Die Einwilligungserklärung zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten habe ich mit gesondertem Formular zur Kenntnis genommen und bestätigt (DSVGO).
2. Die Behandlungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache mit Ihnen und die Termine sind persönlich für Sie reserviert.
3. Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht einhalten können, müssen Sie diesen mindestens 24 Stunden vorher absagen, damit wir die für Sie vorgesehene Zeit noch anderweitig verplanen können. Die Absage kann telefonisch oder schriftlich per Mail an erfolgen. Letztere Möglichkeit ist unbedingt zu nutzen, wenn sie uns telefonisch nicht erreichen. Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht rechtzeitig absagen, behalten wir es uns vor, Ihnen eine Ausfallgebühr in Höhe von 20 Euro in Rechnung zu stellen. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass Annahmeverzug gemäß § 615 BGB eintritt, wenn der vereinbarte Termin nicht fristgemäß von Ihnen abgesagt und eingehalten wird.
4. Die dafür fällig werdende Verordnungsblattgebühr und Zuzahlung (SGB) ist vor der ersten Behandlung zu zahlen.
5. Weitere wichtige Informationen zu Wartezeiten, Verlust von Gegenständen, Rauchverbot etc. finden Sie in der Allgemeinen Hausordnung am Tresen oder auf unserer Internetseite.

Diese Behandlungsvereinbarung bezieht sich auf laufende sowie zukünftige Behandlungen, Die vorstehenden Hinweise habe ich zur Kenntnis genommen und erkenne sie ausdrücklich an. Gleichzeitig bestätige ich die Mitgliedschaft in o. g. Krankenkasse, die Richtigkeit der Rezeptdaten bzw. die Gültigkeit der Chipkarte ggf. des Befreiungskärtchens.

Bei Folgebehandlungen informiere ich die Ambulante Reha am Krankenhaus GmbH über Änderungen. Sollte für den Fall einer Falschinformation, keine Kostenübernahme oder nur eine Teilübernahme einer Krankenkasse oder eines anderen Sozialleistungsträgers erfolgen, ist der Patient als Selbstzahler zur Zahlung des Entgeltes verpflichtet.

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Das Präventions-Programm der DRV

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Formulare und Infomaterial

Ambulante
Rehabilitation

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Ihr Team der Ambulante Reha am Krankenhaus Geilenkirchen

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Wie beantrage ich eine Reha?

Als Versicherter in einer gesetzlichen Krankenkasse oder Versicherter in einer Rentenversicherung können Sie eine ganztägig ambulante Rehamaßnahme beantragen. Das Genehmigungsverfahren zur ganztägig ambulanten Rehabilitation kann direkt im Krankenhaus oder durch Ihren Hausarzt eingeleitet werden. Erwerbstätige mit chronischen Erkrankungen können auch einen Antrag bei Ihrer Rentenversicherung oder Krankenkasse stellen.

Formulare der DRV

> G0100 – Rehaantrag – von Ihnen als Patient*in auszufüllen
> G0110 – Anlage Rehaantrag – von Ihnen als Patient*in auszufüllen
> S0051  – Ärztlicher Befundbericht – vom behandelnden Arzt auszufüllen
> S0050  – Honorarabrechnung für das Formular S0051 (für Ärzte)

eAntrag Reha

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Sie können sich für RV Fit direkt online anmelden.
Halten Sie dafür Ihre Rentenversicherungsnummer bereit. Diese finden Sie auf Ihrer Renteninformation, Gehaltsabrechnung oder Ihrem Sozialversicherungsausweis.

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