Weiterbildung
Wir unterstützen Sie bei Ihrer Weiterbildung.
Aktuelle
Weiterbildungsangebote
Zusatzweiterbildung Sozialmedizin
Die Weiterbildungszeit beträgt:
- 12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Sozialmedizin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2
- 160 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 in Sozialmedizin oder Rehabilitationswesen und anschließend
- 160 Stunden Aufbaukurs gemäß § 4 Abs. 8 in Sozialmedizin
Die in der Weiterbildungsordnung geforderte Weiterbildungszeit im Umfang von 12 Monaten kann in beiden Einrichtungen der Ambulanten Reha am Krankenhaus GmbH (Geilenkirchen und Würselen) vollständig absolviert werden.
Facharztweiterbildung Physikalische und Rehabilitative Medizin
Dauer: 24 Monate
Die Weiterbildungszeit bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte beträgt nach § 5 Abs. 1 Satz 1 der Weiterbildungsordnung 60 Monate, davon
- 12 Monate in der stationären Patientenversorgung im Gebiet Chirurgie oder in Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Neurochirurgie oder Urologie
- 12 Monate in der stationären Patientenversorgung im Gebiet Innere Medizin oder in Allgemeinmedizin oder in Anästhesiologie, Kinder- und Jugendmedizin oder Neurologie
- Können bis zu 24 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden
Von der in der Weiterbildungsordnung geforderten Weiterbildung im Umfang von 24 Monaten kann in der Ambulanten Reha am Krankenhaus Geilenkirchen absolviert werden.
Facharztweiterbildung Psychiatrie und Psychotherapie
Dauer: 12 Monate
Die Weiterbildungszeit bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte beträgt nach § 5 Abs. 1 Satz 1 der Weiterbildungsordnung 60 Monate, davon
- 24 Monate in der stationären psychiatrischen und psychotherapeutischen Patientenversorgung
- 12 Monate in Neurologie
- können bis zu 12 Monate in der Schwerpunktweiterbildung des Gebietes angerechnet werden
- können bis zu 12 Monate Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie und/oder Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder 6 Monate im Gebiet Innere Medizin oder in Allgemeinmedizin, Neurochirurgie oder Neuropathologie angerechnet werden
- können bis zu 24 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet/angerechnet werden
Von der in der Weiterbildungsordnung geforderten Weiterbildung im Umfang von 12 Monaten kann in der Ambulanten Reha am Krankenhaus Geilenkirchen absolviert werden.