Aktuelle Stellenangebote

Unser Team sucht engagierte, einfühlsame und motivierte Fachkräfte, die unsere Mission unterstützen: Menschen dabei zu begleiten, zu Hause gesund zu werden. Werden Sie Teil unseres dynamischen Teams und helfen Sie dabei, das Leben unserer Patienten zu verbessern.

Wie läuft der
Bewerbungsprozess ab?

Schritt 1

Bewirb Dich!

Lass uns Deine aussagekräftige Bewerbung über das Formular in der jeweiligen Stellenausschreibung zukommen.

Schritt 2

Kennenlernen!

Ob per Video, telefonisch oder vor Ort, beim ersten Interview geht es darum herauszufinden, ob wir gut zusammenpassen. Deswegen erhältst Du auch vorab den Lebenslauf Deiner Gesprächspartner. Für ein Gespräch auf Augenhöhe sei vorbereitet und stelle alle Fragen, die Dich beschäftigen. Wir verstehen, dass es für Eltern nicht immer einfach ist, berufliche Verpflichtungen mit der Betreuung der Kindern zu koordinieren. Aus diesem Grund bieten wir Dir an, Dein Kind zum Vor-Ort-Interview mitzubringen.

Schritt 3

Probearbeiten!

Mach Dir einen direkten Eindruck Deines möglichen Arbeitsbereichs. Dieser Schritt ist für uns entscheidend, um sicherzustellen, dass Du gut in unser Team passt und Dich wohlfühlst.

Schritt 4

Entscheidung!

Wenn alles passt, beide Seiten ein gutes Gefühl haben und Du bereit bist, durchzustarten, steht Deinem Start bei uns nichts mehr im Wege, und Dein Onboarding kann beginnen.

Erfahre mehr über die Ambulante Reha am Krankenhaus GmbH

Im Jahr 2007 starteten wir am Krankenhaus Geilenkirchen auf einer Gesamtfläche von 1000 m2, welche seit Juni 2019 mit der Fertigstellung unseres Erweiterungsneubaus über 4000 m2 umfasst. Durch den bedarfsgerechten Ausbau des Behandlungsangebots schaffen wir eine frei von Schnittstellenproblemen gestaltete Angebotsstruktur, die von Prävention über Rehabilitation bis hin zur nachhaltigen Sicherung erzielter Erfolge in Form von Nachsorgeangeboten reicht.

Wir sind die Ambulante Reha am Krankenhaus.
Unsere Eltern-Stories.

Kontakt

Ambulante Reha am Krankenhaus GmbH -Geilenkirchen-
Martin Heyden Str. 32
52511 Geilenkirchen

Telefon:  +49 2451 94202 0

Anfahrt

Ambulante Reha am Krankenhaus GmbH Geilenkirchen

Martin-Heyden-Straße 32
52511 Geilenkirchen

Weitere Themen

Wie können wir Ihnen helfen?

z. B. für eine Physiotherapie oder Ergotherapie

z.B. eine Ambulante Reha oder RV Fit (das Präventions-Programm der DRV)

Für allgemeine Fragen z.B. zu Reha-Maßnahmen oder Abrechnungen 

Hilfe und Kontakt

Sie haben Fragen, benötigen Hilfe oder möchten uns gern direkt kontaktieren? Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail:

Kontakt

+49 2451 94202 10

Öffnungszeiten Anmeldung

Montag bis Freitag
07:00 – 16:30 Uhr

Öffnungszeiten Trainingsraum

Montag bis Donnerstag
07:30 – 19:50 Uhr

Freitag
07:30 – 16:30 Uhr

Samstag
09:00 – 12:10 Uhr

Rezept-Anmeldung

Schritt 1 von 5

Lieber Patient,
bitte laden Sie an dieser Stelle Ihre Heilmittelverordnung (Rezept) als Bild oder Datei hoch. In den darauf folgenden Schritten werden Sie durch die Terminbuchung geführt.
Sie können maximal zwei Bilder oder Dateien hochladen. Zugelassen sind Bilddateien wie JPG, PNG, PDF-Dateien bis 10 MB.

Schritt 2 von 5

In welchen Zeitfenstern ist ein Termin möglich?
Gerne können Sie mehrere Tage und Uhrzeiten auswählen.

Schritt 3 von 5

Schritt 4 von 5

Ihre Daten


Anschrift

Schritt 5 von 5

Behandlungsvereinbarung für Leistungen der Ambulante Reha am Krankenhaus GmbH (Teil der rehaneo-Gruppe)

Wichtige Hinweise für den Patienten:
1. Die Einwilligungserklärung zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten habe ich mit gesondertem Formular zur Kenntnis genommen und bestätigt (DSVGO).
2. Die Behandlungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache mit Ihnen und die Termine sind persönlich für Sie reserviert.
3. Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht einhalten können, müssen Sie diesen mindestens 24 Stunden vorher absagen, damit wir die für Sie vorgesehene Zeit noch anderweitig verplanen können. Die Absage kann telefonisch oder schriftlich per Mail an erfolgen. Letztere Möglichkeit ist unbedingt zu nutzen, wenn sie uns telefonisch nicht erreichen. Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht rechtzeitig absagen, behalten wir es uns vor, Ihnen eine Ausfallgebühr in Höhe von 20 Euro in Rechnung zu stellen. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass Annahmeverzug gemäß § 615 BGB eintritt, wenn der vereinbarte Termin nicht fristgemäß von Ihnen abgesagt und eingehalten wird.
4. Die dafür fällig werdende Verordnungsblattgebühr und Zuzahlung (SGB) ist vor der ersten Behandlung zu zahlen.
5. Weitere wichtige Informationen zu Wartezeiten, Verlust von Gegenständen, Rauchverbot etc. finden Sie in der Allgemeinen Hausordnung am Tresen oder auf unserer Internetseite.

Diese Behandlungsvereinbarung bezieht sich auf laufende sowie zukünftige Behandlungen, Die vorstehenden Hinweise habe ich zur Kenntnis genommen und erkenne sie ausdrücklich an. Gleichzeitig bestätige ich die Mitgliedschaft in o. g. Krankenkasse, die Richtigkeit der Rezeptdaten bzw. die Gültigkeit der Chipkarte ggf. des Befreiungskärtchens.

Bei Folgebehandlungen informiere ich die Ambulante Reha am Krankenhaus GmbH über Änderungen. Sollte für den Fall einer Falschinformation, keine Kostenübernahme oder nur eine Teilübernahme einer Krankenkasse oder eines anderen Sozialleistungsträgers erfolgen, ist der Patient als Selbstzahler zur Zahlung des Entgeltes verpflichtet.

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Das Präventions-Programm der DRV

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Rehabilitation

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Wie beantrage ich eine Reha?

Als Versicherter in einer gesetzlichen Krankenkasse oder Versicherter in einer Rentenversicherung können Sie eine ganztägig ambulante Rehamaßnahme beantragen. Das Genehmigungsverfahren zur ganztägig ambulanten Rehabilitation kann direkt im Krankenhaus oder durch Ihren Hausarzt eingeleitet werden. Erwerbstätige mit chronischen Erkrankungen können auch einen Antrag bei Ihrer Rentenversicherung oder Krankenkasse stellen.

Formulare der DRV

> G0100 – Rehaantrag – von Ihnen als Patient*in auszufüllen
> G0110 – Anlage Rehaantrag – von Ihnen als Patient*in auszufüllen
> S0051  – Ärztlicher Befundbericht – vom behandelnden Arzt auszufüllen
> S0050  – Honorarabrechnung für das Formular S0051 (für Ärzte)

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Halten Sie dafür Ihre Rentenversicherungsnummer bereit. Diese finden Sie auf Ihrer Renteninformation, Gehaltsabrechnung oder Ihrem Sozialversicherungsausweis.

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