Meine Ängste und Schmerzen ließen schnell nach, so dass ich heute meinen Tag mit Freuden erholt genießen kann.

Robert Saffer, 61 Jahre, Elektrotechniker im Interview:  

Reha-Redaktion: Wie sind Sie in die Reha gestartet bzw. welche Beschwerden hatten Sie und mit welchem Endergebnis/Erfolg konnten Sie die Reha beenden?
Herr Saffer: Mit starken Ängsten und Rückenschmerzen kam ich zu Euch in die Ambulante Reha am Krankenhaus GmbH und wurde direkt sehr freundlich in Empfang genommen. Besonders auffallend war auch die freundliche Atmosphäre in Haus. Schnell ließen die Nervosität und die Beschwerden nach und ich fühlte mich fit und regeneriert. Am Ende war ich so erholt, dass ich nun meinen Tag mit Freuden ohne Ängste und deutlich reduzierten Schmerzen meistern kann.

Reha-Redaktion: Was hat Ihnen während der Reha besonders viel Kraft gegeben und am meisten dabei geholfen Ihr Ziel zu erreichen? 
Herr Saffer: Die regelmäßige Bewegung im Trainingsraum und auch die professionelle und nette Betreuung des Fachpersonals hat wesentlich zu meiner Genesung beigetragen.

Reha-Redaktion: Was möchten Sie unseren aktuellen und zukünftigen Rehabilitand*innen auf Ihrem Weg mitgeben?
Herr Saffer: Dass man sich einfach fallen lässt und den Therapeuten und Ärzten vertraut. Neues zu wagen ist kein Grund zur Furcht, denn es kann nur besser werden.

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Ambulante Reha Geilenkirchen

Telefon:  +49 2451 94202 0
Fax:  +49 2451 94202 10

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z. B. für eine Physiotherapie oder Ergotherapie

z.B. eine Ambulante Reha oder RV Fit (das Präventions-Programm der DRV)

Für allgemeine Fragen z.B. zu Reha-Maßnahmen oder Abrechnungen 

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Montag bis Donnerstag
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Lieber Patient,
bitte laden Sie an dieser Stelle Ihre Heilmittelverordnung (Rezept) als Bild oder Datei hoch. In den darauf folgenden Schritten werden Sie durch die Terminbuchung geführt.
Sie können maximal zwei Bilder oder Dateien hochladen. Zugelassen sind Bilddateien wie JPG, PNG, PDF-Dateien bis 10 MB.

Schritt 2 von 5

In welchen Zeitfenstern ist ein Termin möglich?
Gerne können Sie mehrere Tage und Uhrzeiten auswählen.

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Schritt 4 von 5

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Behandlungsvereinbarung für Leistungen der Ambulante Reha am Krankenhaus GmbH (Teil der rehaneo-Gruppe)

Wichtige Hinweise für den Patienten:
1. Die Einwilligungserklärung zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten habe ich mit gesondertem Formular zur Kenntnis genommen und bestätigt (DSVGO).
2. Die Behandlungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache mit Ihnen und die Termine sind persönlich für Sie reserviert.
3. Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht einhalten können, müssen Sie diesen mindestens 24 Stunden vorher absagen, damit wir die für Sie vorgesehene Zeit noch anderweitig verplanen können. Die Absage kann telefonisch oder schriftlich per Mail an erfolgen. Letztere Möglichkeit ist unbedingt zu nutzen, wenn sie uns telefonisch nicht erreichen. Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht rechtzeitig absagen, behalten wir es uns vor, Ihnen eine Ausfallgebühr in Höhe von 20 Euro in Rechnung zu stellen. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass Annahmeverzug gemäß § 615 BGB eintritt, wenn der vereinbarte Termin nicht fristgemäß von Ihnen abgesagt und eingehalten wird.
4. Die dafür fällig werdende Verordnungsblattgebühr und Zuzahlung (SGB) ist vor der ersten Behandlung zu zahlen.
5. Weitere wichtige Informationen zu Wartezeiten, Verlust von Gegenständen, Rauchverbot etc. finden Sie in der Allgemeinen Hausordnung am Tresen oder auf unserer Internetseite.

Diese Behandlungsvereinbarung bezieht sich auf laufende sowie zukünftige Behandlungen, Die vorstehenden Hinweise habe ich zur Kenntnis genommen und erkenne sie ausdrücklich an. Gleichzeitig bestätige ich die Mitgliedschaft in o. g. Krankenkasse, die Richtigkeit der Rezeptdaten bzw. die Gültigkeit der Chipkarte ggf. des Befreiungskärtchens.

Bei Folgebehandlungen informiere ich die Ambulante Reha am Krankenhaus GmbH über Änderungen. Sollte für den Fall einer Falschinformation, keine Kostenübernahme oder nur eine Teilübernahme einer Krankenkasse oder eines anderen Sozialleistungsträgers erfolgen, ist der Patient als Selbstzahler zur Zahlung des Entgeltes verpflichtet.

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Als Versicherter in einer gesetzlichen Krankenkasse oder Versicherter in einer Rentenversicherung können Sie eine ganztägig ambulante Rehamaßnahme beantragen. Das Genehmigungsverfahren zur ganztägig ambulanten Rehabilitation kann direkt im Krankenhaus oder durch Ihren Hausarzt eingeleitet werden. Erwerbstätige mit chronischen Erkrankungen können auch einen Antrag bei Ihrer Rentenversicherung oder Krankenkasse stellen.

Formulare der DRV

> G0100 – Rehaantrag – von Ihnen als Patient*in auszufüllen
> G0110 – Anlage Rehaantrag – von Ihnen als Patient*in auszufüllen
> S0051  – Ärztlicher Befundbericht – vom behandelnden Arzt auszufüllen
> S0050  – Honorarabrechnung für das Formular S0051 (für Ärzte)

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