Ganzheitliche Unterstützung, spürbarer Fortschritt: Meine Reha-Erfahrung nach einer Hüft-TEP.

Marc, 55 Jahre, Wissenschaftlicher Angestellter im Forschungszentrum Jülich  

Reha-Redaktion: Wie sind Sie in die Reha gestartet bzw. welche Beschwerden hatten Sie und mit welchem Endergebnis/Erfolg konnten Sie die Reha beenden?
Marc: Als ich in die Reha startete, lag meine Hüft-TEP-Operation 14 Tage zurück. Aufgrund meiner Vorgeschichte verlief der Eingriff komplizierter, sodass ich zunächst nur etwa die Hälfte meines Körpergewichts auf das operierte Bein aufsetzen durfte. Zu Beginn war ich auf zwei Gehstützen im Dreipunktgang angewiesen. Doch Schritt für Schritt ging es voran: Nach drei Wochen konnte ich langsam zur Vollbelastung übergehen und brauchte nur noch eine Gehstütze. Gegen Ende der Reha war es schließlich so weit – ich konnte die Einrichtung ohne Gehstützen verlassen und arbeite nun weiter daran, mein Gangbild zu verfeinern.

Reha-Redaktion: Was hat Ihnen während der Reha besonders viel Kraft gegeben und am meisten dabei geholfen Ihr Ziel zu erreichen? 
Marc: Die Kombination aus gezieltem Krafttraining, individueller Physiotherapie und einer regelmäßigen fachärztlichen Betreuung sind maßgebend dafür gewesen, dass die Reha für mich sehr erfolgreich verlaufen ist.
Das Personal ist durchweg äußerst freundlich und hilfsbereit, von der Cafeteria über die Physiotherapie, die Pflegekräfte bis zum Empfang, was eine sehr angenehme Atmosphäre schafft. Das jeweilige Tagesprogramm ist gut durchstrukturiert und die Gesamtorganisation läuft sehr pünktlich ab.
Durch verschiedene Seminare zu medizinisch/klinisch oder gesundheitsrelevanten Themen wird die Therapie in einen breiten theoretischen Hintergrund eingebettet, der neben den klassischen orthopädischen Themen, wie Knie/Hüfte/Schulter, auch Ernährung oder bspw. Sozialberatung umfasst.
Mit Hilfe der medizinischen Trainingstherapie und der Krankengymnastik/Physiotherapie konnte ich gezielt am Aufbau und der Stärkung relevanter Muskelgruppen arbeiten. Insbesondere die Physiotherapeut*innen haben hier stets einen geschulten Blick auf Schwachstellen und helfen, diese zu korrigieren.

Reha-Redaktion: Was möchten Sie unseren aktuellen und zukünftigen Rehabilitand*innen auf Ihrem Weg mitgeben?
Marc: Die ambulante Reha stellt einen idealen ganzheitlichen Rahmen dar, um gezielt an seinem individuellen Gesundheitszustand zu arbeiten und diesen zu verbessern. Letzten Endes sind die Möglichkeiten, die in der Reha geboten werden einmalig, was deren individuelle Zusammensetzung, Organisation und fachliche Betreuung angeht. Ein 3- bis 4-wöchiges Reha-Programm ist zwar anstrengend und bedeutet jede Menge Arbeit – aber was gibt es wichtigeres im Leben als in die eigene Gesundheit zu investieren!

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bitte laden Sie an dieser Stelle Ihre Heilmittelverordnung (Rezept) als Bild oder Datei hoch. In den darauf folgenden Schritten werden Sie durch die Terminbuchung geführt.
Sie können maximal zwei Bilder oder Dateien hochladen. Zugelassen sind Bilddateien wie JPG, PNG, PDF-Dateien bis 10 MB.

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Behandlungsvereinbarung für Leistungen der Ambulante Reha am Krankenhaus GmbH (Teil der rehaneo-Gruppe)

Wichtige Hinweise für den Patienten:
1. Die Einwilligungserklärung zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten habe ich mit gesondertem Formular zur Kenntnis genommen und bestätigt (DSVGO).
2. Die Behandlungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache mit Ihnen und die Termine sind persönlich für Sie reserviert.
3. Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht einhalten können, müssen Sie diesen mindestens 24 Stunden vorher absagen, damit wir die für Sie vorgesehene Zeit noch anderweitig verplanen können. Die Absage kann telefonisch oder schriftlich per Mail an erfolgen. Letztere Möglichkeit ist unbedingt zu nutzen, wenn sie uns telefonisch nicht erreichen. Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht rechtzeitig absagen, behalten wir es uns vor, Ihnen eine Ausfallgebühr in Höhe von 20 Euro in Rechnung zu stellen. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass Annahmeverzug gemäß § 615 BGB eintritt, wenn der vereinbarte Termin nicht fristgemäß von Ihnen abgesagt und eingehalten wird.
4. Die dafür fällig werdende Verordnungsblattgebühr und Zuzahlung (SGB) ist vor der ersten Behandlung zu zahlen.
5. Weitere wichtige Informationen zu Wartezeiten, Verlust von Gegenständen, Rauchverbot etc. finden Sie in der Allgemeinen Hausordnung am Tresen oder auf unserer Internetseite.

Diese Behandlungsvereinbarung bezieht sich auf laufende sowie zukünftige Behandlungen, Die vorstehenden Hinweise habe ich zur Kenntnis genommen und erkenne sie ausdrücklich an. Gleichzeitig bestätige ich die Mitgliedschaft in o. g. Krankenkasse, die Richtigkeit der Rezeptdaten bzw. die Gültigkeit der Chipkarte ggf. des Befreiungskärtchens.

Bei Folgebehandlungen informiere ich die Ambulante Reha am Krankenhaus GmbH über Änderungen. Sollte für den Fall einer Falschinformation, keine Kostenübernahme oder nur eine Teilübernahme einer Krankenkasse oder eines anderen Sozialleistungsträgers erfolgen, ist der Patient als Selbstzahler zur Zahlung des Entgeltes verpflichtet.

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> S0050  – Honorarabrechnung für das Formular S0051 (für Ärzte)

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