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Wie können wir Ihnen helfen?

z. B. für eine Physiotherapie oder Ergotherapie

z.B. eine Ambulante Reha oder RV Fit (das Präventions-Programm der DRV)

Für allgemeine Fragen z.B. zu Reha-Maßnahmen oder Abrechnungen 

Ambulante
Rehabilitation

COVID-19-Info

Danke, dass Sie unsere Hygieneregeln einhalten.

  • Wir empfehlen weiterhin das Tragen eines Mund-Nasenschutzes.
  • Vor und nach dem Training mindestens 30 Sekunden die Hände waschen und desinfizieren.
  • Einhalten der Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge)
  • Jedes Gerät nach der Benutzung gründlich desinfizieren.
  • ABSTAND von 1,5 – 2 Metern einhalten.

3G-Nachweis auch ab dem 20.03.2022 weiterhin erforderlich.

Geimpft

Getestet

Genesen

Gültige Nachweise sind wie bisher ausschließlich:

Impfnachweis (vollständig geimpft >14 Tage),
AG-Schnelltestnachweis (nicht älter als 24 Stunden),
Genesenennachweis (nicht älter als 3 Monate)
oder genesen + 1x geimpft

Für die Teilnehmer*innen der ambulanten Rehabilitationen ohne Nachweis haben täglich Testgruppen eingerichtet.

Hilfe und Kontakt

Sie haben Fragen, benötigen Hilfe oder möchten uns gern direkt kontaktieren? Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail:

Öffnungszeiten Anmeldung

Montag bis Freitag
07:00 – 16:30 Uhr

Öffnungszeiten Trainingsraum

Montag bis Donnerstag
07:30 – 20:00 Uhr

Freitag
07:00 – 17:00 Uhr

Rezept-Anmeldung

Schritt 1 von 5

Lieber Patient,
bitte laden Sie an dieser Stelle Ihre Heilmittelverordnung (Rezept) als Bild oder Datei hoch. In den darauf folgenden Schritten werden Sie durch die Terminbuchung geführt.
Sie können maximal zwei Bilder oder Dateien hochladen. Zugelassen sind Bilddateien wie JPG, PNG, PDF-Dateien bis 10 MB.

Schritt 2 von 5

In welchen Zeitfenstern ist ein Termin möglich?
Gerne können Sie mehrere Tage und Uhrzeiten auswählen.

Schritt 3 von 5

Schritt 4 von 5

Ihre Daten


Anschrift

Schritt 5 von 5

Behandlungsvereinbarung für Leistungen der Ambulante Reha am Krankenhaus GmbH (Teil der rehaneo-Gruppe)

Wichtige Hinweise für den Patienten:
1. Die Einwilligungserklärung zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten habe ich mit gesondertem Formular zur Kenntnis genommen und bestätigt (DSVGO).
2. Die Behandlungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache mit Ihnen und die Termine sind persönlich für Sie reserviert.
3. Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht einhalten können, müssen Sie diesen mindestens 24 Stunden vorher absagen, damit wir die für Sie vorgesehene Zeit noch anderweitig verplanen können. Die Absage kann telefonisch oder schriftlich per Mail an erfolgen. Letztere Möglichkeit ist unbedingt zu nutzen, wenn sie uns telefonisch nicht erreichen. Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht rechtzeitig absagen, behalten wir es uns vor, Ihnen eine Ausfallgebühr in Höhe von 20 Euro in Rechnung zu stellen. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass Annahmeverzug gemäß § 615 BGB eintritt, wenn der vereinbarte Termin nicht fristgemäß von Ihnen abgesagt und eingehalten wird.
4. Die dafür fällig werdende Verordnungsblattgebühr und Zuzahlung (SGB) ist vor der ersten Behandlung zu zahlen.
5. Weitere wichtige Informationen zu Wartezeiten, Verlust von Gegenständen, Rauchverbot etc. finden Sie in der Allgemeinen Hausordnung am Tresen oder auf unserer Internetseite.

Diese Behandlungsvereinbarung bezieht sich auf laufende sowie zukünftige Behandlungen, Die vorstehenden Hinweise habe ich zur Kenntnis genommen und erkenne sie ausdrücklich an. Gleichzeitig bestätige ich die Mitgliedschaft in o. g. Krankenkasse, die Richtigkeit der Rezeptdaten bzw. die Gültigkeit der Chipkarte ggf. des Befreiungskärtchens.

Bei Folgebehandlungen informiere ich die Ambulante Reha am Krankenhaus GmbH über Änderungen. Sollte für den Fall einer Falschinformation, keine Kostenübernahme oder nur eine Teilübernahme einer Krankenkasse oder eines anderen Sozialleistungsträgers erfolgen, ist der Patient als Selbstzahler zur Zahlung des Entgeltes verpflichtet.

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Das Präventions-Programm der DRV

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Ihr Team der Ambulante Reha am Krankenhaus GmbH -Würselen-

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Wie beantrage ich eine Reha?

Als Versicherter in einer gesetzlichen Krankenkasse oder Versicherter in einer Rentenversicherung können Sie eine ambulante teilstationäre Rehamaßnahme beantragen. Das Genehmigungsverfahren zur teilstationären Rehabilitation kann direkt im Krankenhaus oder durch Ihren Hausarzt eingeleitet werden. Erwerbstätige mit chronischen Erkrankungen können auch einen Antrag bei Ihrer Rentenversicherung oder Krankenkasse stellen.

Formulare der DRV

> G0100 – Rehaantrag – von Ihnen als Patient*in auszufüllen
> G0110 – Anlage Rehaantrag – von Ihnen als Patient*in auszufüllen
> G0120 – Anlage Rehaantrag – von der Krankenkasse auszufüllen
> S0051  – Ärztlicher Befundbericht – vom behandelnden Arzt auszufüllen

eAntrag Reha

Beantragen Sie Ihre Reha online bei der Deutschen Rentenversicherung.

Anmelden für RV Fit

RV Fit-Antrag online stellen

Sie können sich für RV Fit direkt online anmelden.
Halten Sie dafür Ihre Rentenversicherungsnummer bereit. Diese finden Sie auf Ihrer Renteninformation, Gehaltsabrechnung oder Ihrem Sozialversicherungsausweis.

Für die Anmeldung brauchen Sie wenige Minuten.