Nach Long COVID endlich wieder durchatmen!

Ehemalige Rehabilitandin der Pneumologischen Reha, 27 Jahre, Sozialarbeiterin im Interview berichtet:
„Die ambulante Reha am Krankenhaus in Geilenkirchen bot mir das nötige Sprungbett für einen Neuanfang.“ 

Reha-Redaktion: Wie sind Sie in die Reha gestartet bzw. welche Beschwerden hatten Sie und mit welchem Endergebnis/Erfolg konnten Sie die Reha beenden?
Rehabilitandin: Auf Grund einer COVID 19 Infektion im Jahre 2020 wurde ich für eineinhalb Jahre arbeitsunfähig. Ich litt unter Atemnot, kognitiven Einschränkungen sowie körperlicher Erschöpfung und anhaltendem Fieber.
Besonders die immer wiederkehrende Atemnot dominierte meinen Alltag erheblich. Zu Beginn der Rehabilitationsmaßnahme war ich bereits über ein Jahr lang krank geschrieben, die Zeit in der Klinik hat mir geholfen, mich auf meinen erneuten Berufseintritt vorzubereiten. Mit Hilfe der Therapeuten, sowie der zuständigen Ärztin, bemerkte ich nach bereits 3 Wochen eine erhebliche Verbesserung und konnte meinen Körper und seine Grenzen besser einschätzen.

Reha-Redaktion: Was hat Ihnen während der Reha besonders viel Kraft gegeben und am meisten weiter geholfen Ihr Ziel zu erreichen? 
Rehabilitandin: Die Reha diente ganz klar als Variabel beziehungsweise als Resilienzfaktor, um die zu dem Zeitpunkt bestehende Krisensituation zu meistern. Manchmal genügt schon ein offenes Ohr und eine Hand voll Verständnis, um einem Menschen dazu zu motivieren, nicht aufzugeben. Die Therapeuten, sowie Frau Dr. Redecker-Breuer waren sehr bemüht. Auch der Austausch mit anderen Rehabilitand*innen tat mir gut. Des Weiteren gefielen mir die Räumlichkeiten, sowie das Konzept der ambulanten Reha sehr. Neben den zahlreichen Austauschmöglichkeiten, verhalf mir mein individuell angepasster Trainingsplan zur vollständigen Rückkehr meiner körperlichen Fitness.

Reha-Redaktion: Was möchten Sie unseren aktuellen und zukünftigen Rehabilitand*innen auf Ihrem Weg mitgeben?
Rehabilitandin: Niemand sucht sich eine Erkrankung aus, aber man kann wählen, wie man mit dem Schicksalsschlag umgeht und was man daraus macht. Ich kann jedem/jeder Rehabilitand*in mit auf den Weg geben, die Reha als Chance anzusehen und sie zu nutzen. Ich durfte auf meinem Weg tolle Menschen kennenlernen und weiß heute, dass ich in der gesamten Zeit nicht verlieren, sondern nur gewinnen konnte.

 

Foto: Adobe Stock

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1. Die Einwilligungserklärung zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten habe ich mit gesondertem Formular zur Kenntnis genommen und bestätigt (DSVGO).
2. Die Behandlungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache mit Ihnen und die Termine sind persönlich für Sie reserviert.
3. Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht einhalten können, müssen Sie diesen mindestens 24 Stunden vorher absagen, damit wir die für Sie vorgesehene Zeit noch anderweitig verplanen können. Die Absage kann telefonisch oder schriftlich per Mail an erfolgen. Letztere Möglichkeit ist unbedingt zu nutzen, wenn sie uns telefonisch nicht erreichen. Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht rechtzeitig absagen, behalten wir es uns vor, Ihnen eine Ausfallgebühr in Höhe von 20 Euro in Rechnung zu stellen. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass Annahmeverzug gemäß § 615 BGB eintritt, wenn der vereinbarte Termin nicht fristgemäß von Ihnen abgesagt und eingehalten wird.
4. Die dafür fällig werdende Verordnungsblattgebühr und Zuzahlung (SGB) ist vor der ersten Behandlung zu zahlen.
5. Weitere wichtige Informationen zu Wartezeiten, Verlust von Gegenständen, Rauchverbot etc. finden Sie in der Allgemeinen Hausordnung am Tresen oder auf unserer Internetseite.

Diese Behandlungsvereinbarung bezieht sich auf laufende sowie zukünftige Behandlungen, Die vorstehenden Hinweise habe ich zur Kenntnis genommen und erkenne sie ausdrücklich an. Gleichzeitig bestätige ich die Mitgliedschaft in o. g. Krankenkasse, die Richtigkeit der Rezeptdaten bzw. die Gültigkeit der Chipkarte ggf. des Befreiungskärtchens.

Bei Folgebehandlungen informiere ich die Ambulante Reha am Krankenhaus GmbH über Änderungen. Sollte für den Fall einer Falschinformation, keine Kostenübernahme oder nur eine Teilübernahme einer Krankenkasse oder eines anderen Sozialleistungsträgers erfolgen, ist der Patient als Selbstzahler zur Zahlung des Entgeltes verpflichtet.

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Als Versicherter in einer gesetzlichen Krankenkasse oder Versicherter in einer Rentenversicherung können Sie eine ganztägig ambulante Rehamaßnahme beantragen. Das Genehmigungsverfahren zur ganztägig ambulanten Rehabilitation kann direkt im Krankenhaus oder durch Ihren Hausarzt eingeleitet werden. Erwerbstätige mit chronischen Erkrankungen können auch einen Antrag bei Ihrer Rentenversicherung oder Krankenkasse stellen.

Formulare der DRV

> G0100 – Rehaantrag – von Ihnen als Patient*in auszufüllen
> G0110 – Anlage Rehaantrag – von Ihnen als Patient*in auszufüllen
> S0051  – Ärztlicher Befundbericht – vom behandelnden Arzt auszufüllen
> S0050  – Honorarabrechnung für das Formular S0051 (für Ärzte)

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