Indikationen

Voraussetzung für ambulante Rehabilitation

Voraussetzung für die Ambulante Rehabilitation bei muskuloskeletalen Erkrankungen ist das Vorliegen mindestens einer der nachfolgenden Krankheiten:

1. Entzündungs- und stoffwechselbedingte muskuloskeletale Krankheiten

insbesondere:


rheumatische Gelenk- und Wirbelsäulenkrankheiten (z. B. chronische Polyarthritis, Spondarthritiden)
Kollagenosen
systemische Vaskulitiden
Kristallablagerungskrankheiten
infektbedingte rheumatische Krankheiten
Knochenstoffwechselkrankheiten
weichteilrheumatische Krankheiten
Zustand nach Operation wegen entzündungs- oder stoffwechselbedingter muskuloskeletaler Krankheiten.


2. Degenerative muskuloskeletale Krankheiten

insbesondere:


Arthrosen der peripheren Gelenke
bandscheibenbedingte Erkrankungen und andere degenerative Erkrankungen der peripheren Gelenke und der Wrbelsäule (z. B. Periarthropathien, Diskopathien, Spondylarthrosen)
Zustand nach Operation wegen degenerativer muskuloskeletaler Krankheiten.


3. Angeborene oder erworbene Krankheiten durch Fehlbildung, Fehlstatik oder Dysfunktion der Bewegungsorgane


Muskelerkrankungen
Zustand nach Operation in Bezug auf die Grunderkrankung.


4. Folgen von Verletzungen der Bewegungsorgane


Frakturen im Bereich von Extremitäten, Wirbelsäule und Becken
Gelenkluxationen
Sehnen- und Bandrupturen
Muskelverletzungen
posttraumatische Nervenläsionen
Gliedmaßenverlust
andere Verletzungsfolgen
Zustand nach Operation verletzter Bewegungsorgane.

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