Indikationen
Voraussetzung für ambulante Rehabilitation
Voraussetzung für die Ambulante Rehabilitation bei muskuloskeletalen Erkrankungen ist das Vorliegen mindestens einer der nachfolgenden Krankheiten:
1. Entzündungs- und stoffwechselbedingte muskuloskeletale Krankheiten
insbesondere:
- rheumatische Gelenk- und Wirbelsäulenkrankheiten (z. B. chronische Polyarthritis, Spondarthritiden)
- Kollagenosen
- systemische Vaskulitiden
- Kristallablagerungskrankheiten
- infektbedingte rheumatische Krankheiten
- Knochenstoffwechselkrankheiten
- weichteilrheumatische Krankheiten
- Zustand nach Operation wegen entzündungs- oder stoffwechselbedingter muskuloskeletaler Krankheiten.
2. Degenerative muskuloskeletale Krankheiten
insbesondere:
- Arthrosen der peripheren Gelenke
- bandscheibenbedingte Erkrankungen und andere degenerative Erkrankungen der peripheren Gelenke und der Wrbelsäule (z. B. Periarthropathien, Diskopathien, Spondylarthrosen)
- Zustand nach Operation wegen degenerativer muskuloskeletaler Krankheiten.
3. Angeborene oder erworbene Krankheiten durch Fehlbildung, Fehlstatik oder Dysfunktion der Bewegungsorgane
- Muskelerkrankungen
- Zustand nach Operation in Bezug auf die Grunderkrankung.
4. Folgen von Verletzungen der Bewegungsorgane
- Frakturen im Bereich von Extremitäten, Wirbelsäule und Becken
- Gelenkluxationen
- Sehnen- und Bandrupturen
- Muskelverletzungen
- posttraumatische Nervenläsionen
- Gliedmaßenverlust
- andere Verletzungsfolgen
- Zustand nach Operation verletzter Bewegungsorgane.


